Gemeinschaftsinitiative B5

Die Wiedereingliederung Haftentlassener gelingt leichter, wenn diese beruflich qualifiziert sind und im Anschluss an die Haft einer Erwerbsarbeit nachgehen können. Dadurch wird nachweislich das Rückfallrisiko gemindert.

Bei der Gemeinschaftsinitiative B5 handelt es sich um das Übergangsmanagement zur beruflichen Wiedereingliederung (junger) Gefangener und Haftentlassener in NRW.


Es ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Strafvollzuges und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit. Die rechtspolitischen Ziele der Landesregierung sehen den Ausbau des Übergangsmanagements zur Arbeitsmarktintegration von (ehemaligen) Gefangenen gleichsam ausdrücklich vor. Zur Förderung der Vernetzung wurde die Gemeinschaftsinitiative in insgesamt fünf Regionen in NRW aufgeteilt und B5-Mitarbeiter werden schrittweise in allen Justizvollzugsanstalten in NRW vertreten sein. Zudem sind in jeder Region zwei Nachsorgeanlauforte eingerichtet, die sich für eine Betreuung nach der Haft zuständig zeigen.

 

Das Kürzel B5 steht für die folgenden fünf Basismodule:

 

B1       Berufliche Orientierung im Vollzug

B2       Berufliche Qualifizierung im Vollzug

B3       Beschäftigungsvermittlung im Übergang aus der Haft in die Freiheit

B4       Beschäftigungsstabilisierung

B5       Beschäftigungsanalysen zur Erfolgskontrolle und Programmsteuerung   

           (Monitoring)

 

In der Gemeinschaftsinitiative nimmt der Chance e.V. Aufgaben in der Beschäftigungsvermittlung (B3) und der Beschäftigungsstabilisierung (B4) in der Region (Ost-) Westfalen-Lippe wahr.